Die Errichtung eines Doppelstabmattenzauns an der Grundstücksgrenze ist ein gängiges Vorhaben, das jedoch direkt das Nachbarrecht berührt. Bevor Sie mit der Planung und Montage beginnen, ist es unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu prüfen, um spätere Konflikte mit dem Nachbarn oder der Baubehörde zu vermeiden.
Hier fassen wir die wichtigsten Aspekte zusammen, die Sie bei einem Doppelstabmattenzaun auf oder nahe der Grundstücksgrenze beachten müssen.
1. Nachbarrecht ist Ländersache
Der wichtigste Grundsatz vorab: Die genauen Vorschriften für Zäune und Einfriedungen sind in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern fallen unter das Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes (z.B. Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen). Auch kommunale Bebauungspläne oder Gemeindesatzungen können zusätzliche Regeln festlegen.
Informieren Sie sich immer zuerst beim zuständigen Bauamt oder der Gemeindeverwaltung über die lokalen und landesspezifischen Vorgaben.
2. Die Standort-Entscheidung: Auf der Grenze oder mit Abstand?
Die Positionierung des Zauns entscheidet über Ihre Pflichten und Rechte.
- Errichtung auf der gemeinsamen Grenze (Grenzeinrichtung): Hierfür ist immer die ausdrückliche Zustimmung des Nachbarn erforderlich. Liegt der Zaun exakt auf der Grenzlinie, teilen sich beide Nachbarn in der Regel Kosten, Unterhalt und Entscheidungsrecht über die Gestaltung.
- Errichtung auf dem eigenen Grundstück (mit Mindestabstand): Hier ist meist keine Zustimmung des Nachbarn nötig, solange die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Der Zaun muss jedoch einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zur Grenze einhalten (oft 50 Zentimeter, kann variieren). Sie tragen in diesem Fall die Kosten und Verantwortung für den Zaun allein.
Wichtig: Der Zaun darf niemals auf das Nachbargrundstück überragen (Überbau). Selbst die Fundamente der Pfosten müssen sich vollständig auf Ihrem eigenen Grund befinden.
3. Die zulässige Zaunhöhe
Die Höhe ist oft der größte Streitpunkt. Es gilt, die ortsübliche Höhe zu beachten, die in vielen Regionen die Obergrenze für genehmigungsfreie Zäune darstellt (meist zwischen 1,20 Meter und 1,80 Meter, je nach Bundesland). Was ortsüblich ist, richtet sich nach den Zäunen in der direkten Nachbarschaft.
Ist der Zaun höher als im Nachbarrecht oder Bebauungsplan festgelegt (oft liegt die Grenze bei 1,80 Meter bis 2,00 Meter), kann eine Baugenehmigung erforderlich sein. Wird der Doppelstabmattenzaun durch Sichtschutzstreifen blickdicht gemacht, kann er rechtlich als Sichtschutzzaun eingestuft werden, wofür möglicherweise strengere Höhenbeschränkungen und Abstandsregeln gelten.
4. Die Absprache mit dem Nachbarn (Das A und O)
Auch wenn Sie rein rechtlich den Zaun auf Ihrem eigenen Grundstück mit Abstand bauen dürfen: Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Nachbarn.
Eine schriftliche Vereinbarung über Standort, Höhe und Aussehen schafft Klarheit und beugt jahrelangem Streit vor. Im Idealfall einigen Sie sich auf eine gemeinsame Errichtung auf der Grenze. Dies teilt die Kosten und vereinfacht die Pflege. Klären Sie vorab auch, ob die überstehenden Drahtspitzen bei manchen Ausführungen von Ihrem eigenen Grundstück weg zeigen sollen.